EDV & SERVICES 

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

§ 1       Geltung der Bedingungen
§ 2       Angebot und Vertragsabschluss
§ 3       Preise und Transportkosten
§ 4       Liefer- und Leistungszeit
§ 5       Annahmeverzug
§ 6       Lieferung
§ 7       Gefahrenübergang
§ 8       Gewährleistung
§ 9       Retouren
§ 10     Eigentumsvorbehalt
§ 11     Zahlung
§ 12     Haftungsbeschränkung
§ 13     Urheberrechte / Software-Gewährleistung
§ 14     Datenschutz
§ 15     Schutzklauseln
§ 16     Gerichtsstand

§ 1 Geltung der Bedingungen

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von EDV & SERVICES erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Mit der Bestellung der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Käufers wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn wir sie schriftlich bestätigen.
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§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

  1. Die Angebote von EDV & SERVICES in Preislisten und Inseraten sind freibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für EDV & SERVICES erst nach schriftlicher Bestätigung verbindlich. Auftragsbestätigungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch erstellt.

  2. Die Angaben in unseren Verkaufsunterlagen (Zeichnungen, Abbildungen, Masse, Gewichte und sonstige Leistungen) sind nur als Richtwerte zu verstehen und stellen keine Zusicherung von Eigenschaften dar, es sei denn, sie werden schriftlich ausdrücklich als verbindlich bezeichnet.

  3. Überschreitet ein Käufer durch eine Bestellung sein Kreditlimit, so sind wir von unserer Lieferverpflichtung entbunden.
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§ 3 Preise und Transportkosten

  1. Massgebend sind die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise. Diese werden für Lagerware zum Zeitpunkt der Bestellung fixiert. Bei Lieferengpässen sowie Besorgungen gilt der Tagespreis am Bestelltag.

  2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, zuzüglich Transportkosten, inkl. 7.6 % MwSt.

  3. Wird Ware für ein gesamtes Gewicht über 30 Kilo bestellt oder übersteigt der gesamte Wert der bestellten Ware CHF 5000.-, dann werden Transportkosten ergänzt und separat verrechnet.
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§ 4 Liefer- und Leistungszeit

  1. Termine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Die Angabe bestimmter Lieferfristen und Liefertermine durch EDV & SERVICES steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Belieferung von EDV & SERVICES durch Zulieferanten und Hersteller.
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§ 5 Annahmeverzug

  1. Wenn der Käufer nach Ablauf einer ihm gesetzten Nachfrist die Annahme der Liefergegenstände verweigert oder erklärt, die Ware nicht abnehmen zu wollen, kann EDV & SERVICES die Erfüllung des Vertrages verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. EDV & SERVICES ist berechtigt, als Schadensersatz wahlweise entweder pauschal 25 % des vereinbarten Kaufpreises oder den Ersatz des effektiv entstandenen Schadens vom Käufer zu fordern.
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§ 6 Lieferung

  1. Sichtbare Mengendifferenzen müssen sofort bei Warenerhalt, verdeckte Mengendifferenzen innerhalb von 4 Tagen nach Warenerhalt der EDV & SERVICES und dem Frachtführer schriftlich angezeigt werden. Beanstandungen betreffend Beschädigung, Verspätung, Verlust oder schlechter Verpackung sind sofort nach Eingang der Warensendung anzumelden.
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§ 7 Gefahrenübergang

  1. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist. Falls der Versand sich ohne unser Verschulden verzögert oder unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über. Eine im Einzelfall vereinbarte Übernahme der Transportkosten durch EDV & SERVICES hat keinen Einfluss auf den Gefahrenübergang.
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§ 8 Gewährleistung

  1. Die Gewährleistung nach Massgabe der folgenden Bestimmungen beträgt 1 Jahr, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird.

  2. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, soweit der Mangel hierauf zurückzuführen ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemässe Benutzung, Lagerung und Handhabung der Geräte, oder Fremdeingriff sowie das Öffnen von Geräten zurückzuführen ist. Unwesentliche Abweichungen von zugesicherten Eigenschaften der Ware lösen keine Gewährleistungsrechte aus.

  3. Eine Haftung für normale Abnutzung und Verschleissteile ist ausgeschlossen.

  4. Gewährleistungsansprüche gegen EDV & SERVICES stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
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§ 9 Retouren

  1. Der Käufer verpflichtet sich die gekaufte oder bestellte Ware hingegen zu nehmen und verzichtet ausdrücklich auf die Rückgaberechte. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
  2. Für Retouren verlangen wir, dass das defekte Teil bzw. Gerät mit ausgefülltem Reparaturformular sowie einer Kopie der Rechnung, mit der das Gerät geliefert wurde, an EDV & SERVICES zur Reparatur eingeschickt oder angeliefert wird. Die Versandkosten sind vom Käufer zu tragen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen Geräten treten keine neuen Gewährleistungsfristen in Kraft. Die Gewährleistung beschränkt sich ausschliesslich auf die Reparatur oder den Austausch der beschädigten Lieferungsgegenstände. Der Käufer hat bei Einsendung der zu reparierenden Geräte dafür Sorge zu tragen, dass auf diesen befindliche Daten, durch Kopien gesichert werden, da diese bei Reparatureingriffen verloren gehen können.
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§ 10 Eigentumsvorbehalt

  1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von EDV & SERVICES.
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§ 11 Zahlung

  1. Die Rechnungen sind je nach Vereinbarung per Nachnahme, bar oder innen 10 Tagen rein netto zahlbar, soweit nicht anders vereinbart. Die Lieferung erfolgt grundsätzlich unfrei, d.h. zu Lasten des Käufers per Paketpost, Spedition oder eigenem Fahrzeug, ausser es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart.

  2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.

  3. Gerät der Käufer oder der Leistungsnehmer in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 24 % p.a. und sämtliche anfallende Honorar-, Inkasso-, Betreibungs-, Mahnungs- und Verzugskosten, die durch den Schuldner verursacht sind, zu berechnen. Zu den Schadenskosten gehören auch Reise- und Betriebsaufwand. Während der Dauer des Verzuges ist EDV & SERVICES auch jederzeit berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, die gelieferte Ware zurückzuverlangen und Schadensersatz auf das Dahinfallen des Vertrages zu fordern.

  4. Alle Forderungen werden sofort fällig, wenn der Abnehmer in Zahlungsverzug gerät, sonstige wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag schuldhaft nicht einhält oder wenn uns Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Abnehmers zu mindern, insbesondere Zahlungseinstellung, Anhängigkeit eines Vergleichs- oder Konkursverfahrens. In diesen Fällen sind wir berechtigt, noch ausstehende Lieferungen zurückzubehalten oder nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheiten auszuführen.
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§ 12 Haftungsbeschränkung

  1. Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss und aus unerlaubter Handlung, sind sowohl gegen uns, als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung abgelehnt.
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§ 13 Urheberrechte / Software-Gewährleistung

  1. Soweit Software zum Lieferumfang gehört, wird diese dem Käufer allein zum einmaligen Wiederverkauf bzw. zum eigenen Gebrauch überlassen, d.h. er darf diese weder kopieren, noch anderen zur Nutzung überlassen. Software ist von sämtlichen Garantiebestimmungen auf Formularen ausgenommen. Es gelten ausschliesslich die Bestimmungen des Lizenzvertrages des Herstellers.
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§ 14 Datenschutz

  1. EDV & SERVICES ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsverbindungen oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten.
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§ 15 Schutzklauseln

  1. Wer von der EDV & SERVICES Geld in irgendeiner Form verlangt wird als Forderer bezeichnet. Nachfolgend der Forderer.

  2. Der Forderer akzeptiert unsere AGBs voll und ganz. Es liegt in seiner Verantwortung über unseren AGBs sich zu informieren.

  3. Die EDV & SERVICES unternimmt alles was in seiner Macht steht um Fehler aufzuräumen. Ist der Fehler aufgeräumt, muss der direkte Forderer seine Forderung korrigieren ansonsten werden unsere AGBs angewendet.

  4. Der Forderer muss erst beweisen, dass die EDV & SERVICES ihm Geld schuldet.

  5. Der Forderer übernimmt die volle Verantwortung für seinen Tat auch wenn er im Auftrag von Gläubiger, Auftragsgeber oder irgendeiner Person, Institut, Firma oder Institution  handelt. Der  Forderer haftet immer und in erster Person.

  6. Der Forderer, der uns zwingt Aufwand zu betreiben, verpflichtet sich diese Aufwand mit einem Stundenansatz von CHF 800.- (Achthundert) zu honorieren. Jede angefangene Stunde wird als ganze Stunde verrechnet.

  7. Der Forderer, der im Auftrag vom Dritte handelt, hat kein Recht sich auf Irrtum zu appellieren.

  8. Der Forderer hat kein Recht die EDV & SERVICES zu erpressen, drohen oder der gute Name der Firma zu ruinieren. Schon das Versuchen unabhängig von welchen Gründen der Forderer getrieben ist, wird von der EDV & SERVICES nicht geduldet. Der Forderer verpflichtet sich eine Geldbusse im Wert einer CHF 1000000.- (ein Million) zu bezahlen. Ferner behalten wir uns das Recht vor Anzeige zu erstatten.

  9. Schuldet die EDV & SERVICES in der Tat dem Forderer Geld treten die Klauseln 15.1 bis 15.8 nicht in kraft.

  10. Sollten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbestimmungen und/oder des Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

  11. Die EDV & SERVICES behält sich vor, diese AGBs jederzeit ohne Angabe von Gründen zu ändern
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§ 16 Gerichtsstand

  1. Spreitenbach ist ausschliesslich Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten. Das Rechtsverhältnis untersteht dem schweizerischen Recht.
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Spreitenbach, 6. Juni 2005

EDV & SERVICES - Wigartestrasse 18 - 8957 Spreitenbach
Telefon 056 511 5118 - Telefax 056 511 5118

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